hauptseite:gesetz:kennzeichenentwicklung

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 a)   Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a)  Krafträdern,  die  vor  dem  1.  Januar  1959  erstmals  in  den Verkehr gekommen sind und deren Hubraum 50 cm3 übersteigt, sind  verkleinerte  zweizeilige  Kennzeichen  nach  Nummer  1 Satz 1  Buchstabe  d  der  Anlage  4  zuzuteilen,  es  sei  denn,  der  Halter stellt einen abweichenden Antrag.“\\  a)   Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a)  Krafträdern,  die  vor  dem  1.  Januar  1959  erstmals  in  den Verkehr gekommen sind und deren Hubraum 50 cm3 übersteigt, sind  verkleinerte  zweizeilige  Kennzeichen  nach  Nummer  1 Satz 1  Buchstabe  d  der  Anlage  4  zuzuteilen,  es  sei  denn,  der  Halter stellt einen abweichenden Antrag.“\\ 
 Quelle: Bundesrat Drucksache 397/20 vom 18.09.2020 Seite 12\\  Quelle: Bundesrat Drucksache 397/20 vom 18.09.2020 Seite 12\\ 
-Quelle: [[https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0301-0400/397-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1|Gesetze im Internet §50 FZO]]\\ +Quelle: [[https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0301-0400/397-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1|www.bundesrat.de §50 FZO]]\\ 
 Sollte die zuständige Zulassungstelle dennoch kein "kleines" sondern nur die Standard-Kennzeichen ausgeben wollen ist es manchmal hilfreich sich vom geneigten TÜV-Prüfer im Rahmen der Begutachtung einen Eintrag vermerken zu lassen indem darauf hingewiesen wird das die originale Nummernschildbeleuchtung für das Ausleuchten den Standard-Kennzeichens nicht ausreichend ist. Eine Änderung an der Beleuchtungseinrichtung widerspricht jedoch einer H-Zulassung.  Sollte die zuständige Zulassungstelle dennoch kein "kleines" sondern nur die Standard-Kennzeichen ausgeben wollen ist es manchmal hilfreich sich vom geneigten TÜV-Prüfer im Rahmen der Begutachtung einen Eintrag vermerken zu lassen indem darauf hingewiesen wird das die originale Nummernschildbeleuchtung für das Ausleuchten den Standard-Kennzeichens nicht ausreichend ist. Eine Änderung an der Beleuchtungseinrichtung widerspricht jedoch einer H-Zulassung. 
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