hauptseite:gesetz:prueforganisationen

Prüforganistationen

Die Halter von in Deutschland nach § 3 Abs.1 FZv (Fahrzeugzulassungsverordnung) zulassungs- und nach § 4 Abs. 2 und 3 FZv kennzeichnungspflichtigen Fahrzeuge haben diese bis auf Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, der Bundeswehr und -polizei generell, sowie der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nach Vorgabe der jeweiligen Landesregierung, einer Prüfung durch eine entsprechende Organisation vorzuführen.

Diese Organisationen werden durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Berlin, deren Gesellschafter die Bundesregierung, die Bundesländer und der Bundesverband der deutschen Industrie sind, überprüft und anerkannt. Nun können die derzeit 17 verschiedenen „amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen“ bei den Bundesländern, in denen sie tätig werden möchten, einen Zulassung für ihren gewünschten Tätigkeitsbereich beantragen. Zu den bundesweit zur Abnahme der Hauptuntersuchung (HU), der Abgasuntersuchungen (AU) und der Erstellung von Oldtimergutachten berechtigten Organisationen gehören

  • DEKRA - ehemals Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein heute DEKRA
  • TÜV - Technischer Überwachungsverein (NORD, SÜD, RHEINLAND, Hessen, Saarland, Thüringen)
  • KÜS - Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.
  • GFÜ - Gesellschaft für Technische Überwachung
  • FSP - Fahrzeug-Sicherheitsprüfung GmbH & Co KG

Bis zum 21. März 2019 durften einzig der TÜV mit seinen regional zuständigen Organisationen in den alten und die DEKRA in den neuen Bundesländern und Berlin mit dem Status einer „Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ (TP) Begutachtungen zur Erlangung von Betriebserlaubnissen nach §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) durchführen. Seit dem 22. März 2019 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 8) dürfen auch die oben genannten Organisationen diese Gutachten erstellen.

  • hauptseite/gesetz/prueforganisationen.txt
  • Zuletzt geändert: 2023/03/06 14:52
  • von 127.0.0.1